Archiv der Kategorie: Allgemein

Yoga und Pilates in Lüdinghausen

Pflege bedeutet nicht nur Pflege des kranken Körpers. Es ist viel wichtiger den gesunden Körper zu pflegen. Ein Weg hierzu ist es sich bei Yoga und Pilates zu entspannen. Finden sie zur inneren Kraft, Gelassenheit und Ausgeglichenheit im Yogastudio InMotion in Lüdinghausen. Den richtigen Yoga Kurs oder Pilates Kurs finden Sie in den Kursbeschreibungen für Yoga und Pilates des Yogastudios InMotion in Lüdinghausen.

Pflegereform erst nach 2013

Die große Reform der Pflegeversicherung wird erst im Jahr 2013, also nach der Bundestagswahl kommen.  Der Bundesgesundheitsminister will drei Jahre nach ersten Expertenvorschlägen eine Grundsatzreform zur Pflege auf den Weg bringen. Ein Regierungsbeirat hatte im Anfang März 2012 wieder getagt. Es soll ein neues System für eine umfassende Besserstellung der immer zahlreicher werdenden Demenzkranken im Detail ausgearbeitet werden.

Schwangerschaftgymnastik in Lüdinghausen

Pflege bedeutet nicht nur, ältere Menschen zu betreuen, nein, auch ein jüngerer Körper muss „gepflegt“ werden. Gerade dem Körper von schwangeren Frauen oder frisch gebackenen Müttern müsste viel mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, als es häufig der Fall ist. Nicht nur Vorsorgeuntersuchungen oder der Besuch eines Geburtsvorbereitungskurses dienen der Gesunderhaltung des weiblichen Körpers. Eine moderate sportliche Betätigung sollte jede schwangere Frau in ihren Alltag integrieren, um die Leistung des eigenen Körpers zu unterstützen: die Muskulatur des Beckenbodens und des Rückens werden es danken, wenn sie in der Schwangerschaft und in den Wochen danach immer wieder angeregt und sanft belastet werden. Einer Beckenbodenschwäche kann lange im Voraus Einhalt geboten werden und auch Rückenschmerzen müssen nicht immer die Begleiterscheinung in einer Schwangerschaft sein. So kann jede Schwangere, die das Okay von ihrem Frauenarzt/ihrer Frauenärztin erhält, baldigst mit einer Schwangerschaftsgymnastik beginnen, die den Körper sanft in dieser Zeit unterstützt, die Muskeln kräftigt und dehnt und so zu einem individuellen Wohlgefühl beiträgt. In Lüdinghausen bietet die Hebammenpraxis Lüdinghausen derzeit in Kooperation mit LH-femme-vitale.de solch ein Programm an: Neben sanfter und doch intensiver Schwangerschaftsgymnastik gibt es eine Rückenschule, Rückbildungsgymnastik für Anfänger und Fortgeschrittene und Traninig, bei dem die Babys in der Trage oder dem Tragetuch aktiv in das Fitnessprogramm mit eingebunden werden. So ist für jede Frau etwas dabei, dem eigenen Körper was Gutes zu tun und sich fit und vital zu fühlen.

Freiwilligendienst des Bundes ersetzt Zivildienst

Mit dem Wegfall der Wehrpflicht im Jahr 2011 wird auch der Zivildienst gestrichen. Doch droht hier nicht insbesondere den Pflegeeinrichtungen ein Kollaps? Ja, meint das Bundesfamilienministerium und hat nun einen neuen Freiwilligendienst geschaffen, der den Zivildienst ersetzten soll, den Bundesfreiwilligendienst. Dieser wird neben die schon bestehenden Freiwilligendienste, das FsJ, also das soziale Jahr und das FöJ, das ökologische Jahr gestellt.

Gesundheitsfond

Der Gesundheitsfond soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Es wird allerdings auch teurer. Der ab dem 1. Januar 2009 geltende einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen liegt um durchschnittlich 0,6 Prozent über dem bisherigen Durchschnittssatz der Krankenkassen. Als Ausgleich hierfür wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.

Basistarif der privaten Krankenversicherungen

Ab dem 1. Januar 2009 dürfen die privaten Krankenversicherungen niemanden wegen Krankheit oder Alter von einem Versicherungsvertrag ausschließen. Menschen ohne Krankenversicherung, die zuvor privat oder noch nie krankenverischert waren, Selbständige, Beamte sowie freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können nun in eine private Krankenversicherung eintreten.  Sie können sich dort nach dem Basistarif versichern lassen. Es besteht für die privaten Krankenversicherungen die Pflicht, einen Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Der Monatsbeitrag darf dabei höchstens rund 570 Euro betragen.

Hausnotruf

Viele alte Menschen erledigen ihren Haushalt mit oder ohne Hilfe noch selbst. Sie fühlen sich im eigenen Haus am wohlsten. Allerdings besteht oft die Angst: was ist, wenn ich stürze, wenn mir plötzlich übel wird? Was, wenn ich nicht mehr ans Telefon komme. Die Antwort auf diese Fragen ist ein Hausnotrufdienst, auch Hausnotrufsystem genannt.  Das Notrufgerät wird an einen Telefonanschluss mit Lautsprecher montiert. Hinzu kommt ein Funksender, den der alte Mensch jederzeit bei sich trägt. Der Sender funktioniert im Umkreis von bis zu 150 Metern. Benötigt der Nutzer Hilfe, so drückt er auf die Taste des Senders und alamiert damit die Notrufzentrale. Die Notrufzentrale meldet sich nun über die Freisprechanlage in der Wohnung des Nutzers. Zunächst mit mittlerer Lautstärke, dann immer lauter. Meldet sich der Nutzer nicht, so läuft das bei Vertragsschluss vereinbarte ab. Die Notrufzentrale ruft denjenigen oder diejenigen an, die ihr vom Nutzer seinerzeit benannt worden sind, etwa Verwandte, den Nachbarn oder auch den Pflegedienst. Ein Hausnotrufdienst kostet ca. 40 Euro im Monat. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe etwa dergleichen Summe. Ein Hausnotruf wird von privaten Diensten angeboten, aber auch von gemeinnützigen Einrichtungen, etwa dem DRK. Die Pflegekasse gibt zu den Kosten einen monatlichen Zuschuss von 17,90 Euro, falls mindestens die Pflegestufe I diagnostiziert worden ist.

gesetzliche Betreuung

In NRW ist für mehr als 290.000 Menschen im Jahr 2007 eine gesetzliche Betreuung durch die Amtsgerichte angeordnet gewesen. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheit seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Gegenüber dem Jahr 2006 war das eine Steigerung um 2,5 %. Diese Angaben machte nun das Justizministerium in NRW. Die Kosten für die Betreuung betrugen 150,4 Millionen Euro. Das war eine Steigerung um 5 % gegenüber dem Jahr 2006. Die rechtliche Betreuung gibt es seit dem Jahr 1992. Damals ersetzte sie die Vormundschaft über Volljährige, d.h. die Entmündigung. Anstelle des Vormunds kam der Betreuer.