Rund 7,6 Milliarden Euro würden der Pflegeversicherung 2027 ohne Gegenmaßnahmen fehlen. Das Pflegeneuordnungsgesetz der Bundesregierung soll diese Lücke schließen, finanziert vor allem durch Kinderlose und Gutverdiener. Pflegehaushalte erhalten ihre Leistungen künftig aus neuen Budgets. Am 6. November beginnt die Beratung im Bundestag, das Gesetz soll im Januar in Kraft treten.
Nach dem Kabinett ist jetzt das Parlament am Zug
Seit dem Kabinettsbeschluss Ende September hat das Vorhaben Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 9. Oktober 2026 dem Bundesrat zugeleitet (Drucksache 587/26), und zwar als besonders eilbedürftige Vorlage. Die Frist für die Stellungnahme der Länderkammer läuft am 20. November 2026 ab. Zugleich ist ein Baustein gestartet, der zwischenzeitlich verschoben worden war: Mitte Oktober hat das Kabinett die Pflegestrukturkommission mit 13 Mitgliedern eingesetzt, den Vorsitz führt Prof. Dr. Georg Cremer, Co-Vorsitzende ist Prof. Gabriele Kuhn-Zuber. Ihre Vorschläge soll die Kommission bis Ende Januar 2027 vorlegen, darauf aufbauende Reformen sollen ab dem 1. Juli 2027 gelten.
Der Zeitplan für das aktuelle Gesetz ist knapp bemessen. Laut der Beratungsfolge des AOK-Bundesverbands sieht er so aus:
| Termin | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 30. September 2026 | Kabinettsbeschluss |
| 6. November 2026 | Erste Lesung im Bundestag |
| 20. November 2026 | Erster Durchgang im Bundesrat |
| 11. oder 25. November 2026 | Anhörung im Gesundheitsausschuss |
| 11. Dezember 2026 | Zweite und dritte Lesung im Bundestag |
| 18. Dezember 2026 | Zweiter Durchgang im Bundesrat |
| 1. Januar 2027 | Geplantes Inkrafttreten, weitere Teile 2028 |
Diese Termine nennt der AOK-Bundesverband in seiner Übersicht zum Gesetz. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das bisherige Recht unverändert weiter.
Der Beitragssatz bleibt, die Belastung steigt trotzdem
Politisch wird die Reform mit einem stabilen Beitragssatz verkauft. Die Regierung will den allgemeinen Satz der sozialen Pflegeversicherung in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent halten, plant aber auf der Einnahmenseite eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höheren Beitrag für Kinderlose sowie Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern und bei Minijobs. Die Regierung räumt selbst ein, dass einzelne Versicherte deshalb mehr zahlen werden.
Eltern sind nach dem Entwurf von einer Satzanhebung nicht betroffen. Die gestaffelten Abschläge für mehrere Kinder unter 25 Jahren bleiben bestehen.
| Versichertengruppe | Beitragssatz 2026 | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Eltern mit einem Kind | 3,6 Prozent | 3,6 Prozent |
| Kinderlose ab 23 Jahren | 4,2 Prozent | 4,5 Prozent |
| Eltern mit zwei Kindern unter 25 | 3,35 Prozent | 3,35 Prozent |
| Eltern mit drei Kindern unter 25 | 3,1 Prozent | 3,1 Prozent |
| Eltern mit vier Kindern unter 25 | 2,85 Prozent | 2,85 Prozent |
| Eltern mit fünf und mehr Kindern unter 25 | 2,6 Prozent | 2,6 Prozent |
Kinderlose tragen den Aufschlag allein
Der Zuschlag für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Weil der Arbeitgeber nur am allgemeinen Beitrag beteiligt ist, schlägt die Erhöhung vollständig auf das Nettogehalt durch. Außerhalb Sachsens zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber den Grundbeitrag je zur Hälfte mit 1,8 Prozent, in Sachsen gilt eine abweichende Verteilung.
Was die 0,3 Prozentpunkte konkret bedeuten, zeigt eine Modellrechnung für verschiedene Bruttogehälter:
| Monatsbrutto | Mehrbelastung pro Monat | Mehrbelastung pro Jahr |
|---|---|---|
| 2.800 Euro | 8,40 Euro | 100,80 Euro |
| 3.600 Euro | 10,80 Euro | 129,60 Euro |
| 4.200 Euro | 12,60 Euro | 151,20 Euro |
| 5.300 Euro | 15,90 Euro | 190,80 Euro |
| 6.375 Euro und mehr | 19,13 Euro | 229,50 Euro |
Ausgenommen vom Zuschlag bleiben nach geltendem Recht Versicherte unter 23 Jahren, vor 1940 Geborene und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner sind dagegen betroffen, die Rentenversicherung behält den Beitrag direkt ein. Hinzu kommt ein weiterer Schritt, der erst später greift: Ein Zuschlag für mitversicherte Partner ist erst ab 2028 vorgesehen.
Gutverdiener: Beitragsgrenze springt auf 6.375 Euro
Seit Erscheinen der ersten Berichte ist eine wichtige Zahl hinzugekommen. Nach der vom Kabinett beschlossenen Rechengrößenverordnung steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 2027 auf 76.500 Euro im Jahr beziehungsweise 6.375 Euro im Monat. Für die Pflegeversicherung sind ebenfalls 6.375 Euro monatlich geplant, allerdings über das separate Gesetzgebungsverfahren zur Pflegereform. Die genauen Werte veröffentlicht die Bundesregierung in ihrer Übersicht zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2027.
Die Grenze steigt damit um 562,50 Euro gegenüber 2026. Wer oberhalb dieser Schwelle verdient, zahlt auf diesen zusätzlichen Betrag künftig Pflegebeitrag. Bei 3,6 Prozent sind das 20,25 Euro im Monat, von denen Beschäftigte außerhalb Sachsens rund 10,13 Euro selbst tragen. Für Kinderlose mit hohem Einkommen addieren sich beide Effekte: Ihr Arbeitnehmeranteil steigt von 139,50 Euro auf 172,13 Euro, ein Plus von gut 32 Euro im Monat.
Das Pflegegeld bleibt, wird aber Teil eines Budgets
Die oft verbreitete Sorge, das Pflegegeld werde abgeschafft, bestätigt der Kabinettsentwurf nicht. Die Leistung behält laut Entwurf ihren Namen, soll ab Januar 2027 aber in Höhe eines sogenannten Entlastungsbudgets gezahlt werden. Die nominalen Beträge steigen:
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Pflegegeld ab 2027 (Entwurf) | Sachleistung 2026 | Sachleistungsbudget ab 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 347 Euro | 380 Euro | 796 Euro | 890 Euro |
| 3 | 599 Euro | 630 Euro | 1.497 Euro | 1.590 Euro |
| 4 | 800 Euro | 890 Euro | 1.859 Euro | 2.090 Euro |
| 5 | 990 Euro | 1.080 Euro | 2.299 Euro | 2.530 Euro |
Die Werte für die Sachleistungsbudgets steigen laut Entwurf gegenüber 2026 spürbar. Der Haken liegt im Kleingedruckten: Aus dem neuen Budget sollen neben dem Pflegegeld auch die selbst organisierte Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden. Die bisher separat gezahlten 42 Euro monatlich für Verbrauchsartikel fallen als eigener Anspruch weg. Ein Teil des Zuwachses ist damit rechnerisch bereits verplant. Außerdem gilt: Die reguläre Leistungsanpassung für 2028 soll entfallen, stattdessen ist ab 2029 eine jährliche Dynamisierung geplant.
Gegenüber dem Juni-Entwurf hat das Kabinett eine umstrittene Kürzung gestrichen. Neu eingestufte Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 sollten ursprünglich zu Beginn nur die Hälfte erhalten, diese Regelung ist entfallen und wird durch zusätzliche Beratungseinsätze ersetzt.
Pflegegrad 1 verliert, die Einstufung wird strenger
Am härtesten trifft die Reform Menschen mit geringen Einschränkungen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll in Pflegegrad 1 ab 2027 ersatzlos wegfallen. Wer damit bislang Haushaltshilfe oder Begleitung beim Einkaufen finanziert hat, muss diese Kosten künftig selbst tragen.
Zudem soll der Zugang zu den Pflegegraden schwieriger werden. Laut Regierungsentwurf sind für Pflegegrad 1 künftig mindestens 15 statt 12,5 Punkte nötig, für Pflegegrad 2 dann 30 statt 27 Punkte und für Pflegegrad 3 50 statt 47,5 Punkte. Für bereits eingestufte Personen ist ein Bestandsschutz beim Pflegegrad vorgesehen, nicht aber automatisch für jede einzelne Leistung.
Neue Budgets für pflegende Angehörige
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bringt der Entwurf mehrere neue Töpfe. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro wird zum Sozialraumbudget mit bis zu 175 Euro im Monat, für Versicherte unter 25 Jahren mit bis zu 300 Euro. Fällt eine Pflegeperson plötzlich aus, soll ein Überbrückungsbudget greifen. Vorgesehen ist dafür ein zweckgebundener Betrag von bis zu 2.285 Euro jährlich für häuslich gepflegte Menschen der Pflegegrade 2 bis 5.
Eine befürchtete Kürzung ist vom Tisch. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat zugesichert, dass es keine Abstriche bei der Rente pflegender Angehöriger geben wird. Die neue fachliche Pflegebegleitung lässt dagegen auf sich warten: Ihr Start ist erst für den 1. Januar 2029 geplant.
Warum der Druck auf die Pflegekasse so groß ist
In Deutschland sind mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig; ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Regierung für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro. Die Reform soll die Pflegeversicherung im ersten Jahr um rund 6,25 Milliarden Euro entlasten. Die Frage der steigenden Eigenanteile im Pflegeheim beantwortet das Gesetz nicht, sie wird an die Strukturkommission weitergereicht. Die AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann bewertete das Einigungssignal zur kurzfristigen Stabilisierung als zwiespältig.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Ab wann gelten die neuen Beitragssätze?
Geplant ist der 1. Januar 2027. Voraussetzung ist, dass der Bundestag das Gesetz am 11. Dezember beschließt und der Bundesrat am 18. Dezember zustimmt. Ruft die Länderkammer den Vermittlungsausschuss an, kann sich der Start verschieben.
Steigt das Pflegegeld 2027 tatsächlich?
Nominal ja, je nach Pflegegrad um 31 bis 90 Euro im Monat. Weil aus demselben Betrag künftig aber auch Verbrauchspflegehilfsmittel und selbst organisierte Ersatzpflege finanziert werden sollen, fällt der reale Zuwachs für viele Haushalte geringer aus.
Wer zahlt den höheren Kinderlosenzuschlag?
Alle zuschlagspflichtigen Mitglieder ab 23 Jahren ohne Kinder, auch Rentnerinnen und Rentner, die nach 1939 geboren sind. Der Arbeitgeber beteiligt sich am Zuschlag nicht.
Was ändert sich für Pflegegrad 1?
Nach dem Entwurf entfällt der Entlastungsbetrag von 131 Euro. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden für diese Gruppe ebenfalls nicht mehr gesondert gezahlt, da die neuen Budgets erst ab Pflegegrad 2 gelten.
Einschätzung der Redaktion
Die Reform folgt einer bekannten Logik: Der sichtbare Beitragssatz bleibt stehen, die Rechnung landet bei Gruppen, die sich politisch schlecht wehren können. Kinderlose zahlen erneut mehr, obwohl ihre Beiträge längst ein tragender Pfeiler des Systems sind. Noch kritischer ist der Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 und die strengere Einstufung. Gerade die frühe, niedrigschwellige Hilfe verhindert oft, dass aus leichter Pflegebedürftigkeit ein teurer Heimaufenthalt wird. Hier wird an der Prävention gespart, die die Regierung an anderer Stelle beschwört. Die höheren Pflegegeldbeträge sind ein richtiges Signal, verlieren aber an Wert, wenn zugleich Hilfsmittel und Ersatzpflege aus demselben Topf bezahlt werden müssen und die Anpassung 2028 ausfällt. Das Gesetz kauft Zeit. Die eigentliche Arbeit, eine dauerhaft tragfähige Finanzierung und eine Bremse bei den Heimkosten, liegt bei der Strukturkommission und muss 2027 folgen.
