TVöD-Pflege 2026: Gehälter steigen um 2,8% ab Mai – Neue Tabellen

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„Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte im TVöD um weitere 2,8 Prozent. Die Erhöhung gilt auch für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.“ Mit diesen Worten fasst der Fachportal Öffentlicher-Dienst-News.de die zentrale Neuerung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zusammen. Diese Anpassung ergänzt die Erhöhung vom Vorjahr und wirkt dauerhaft auf alle Entgeltbestandteile.

Gehaltserhöhung im Detail

Die Tariferhöhung ab 1. Mai 2026 betrifft die gesamte Entgelttabelle TVöD-P, die für Pflegekräfte in kommunalen Einrichtungen gilt. Sie folgt auf die 3-Prozent-Erhöhung (mindestens 110 Euro) ab 1. April 2025. Die neue Tabelle gilt von 1. Mai 2026 bis 31. März 2027 und passt sich der anhaltenden Inflation an.

Besonders relevant ist die Dynamisierung von Zulagen. Die Pflegezulage steigt auf 141,82 Euro monatlich. Diese Entwicklung entspricht § 1 Abs. 3 TVöD, der regelmäßige Anpassungen der Tabellenentgelte vorsieht.oeffentlichen-dienst+1

Vergleich der Entgelttabellen

Zur Verdeutlichung der Auswirkungen eine Übersicht über ausgewählte Entgeltgruppen vor und nach der Erhöhung (brutto monatlich, ausgewählte Stufen):

EntgeltgruppeStufe 1 (bis 30.04.2026)Stufe 1 (ab 01.05.2026)Stufe 6 (bis 30.04.2026)Stufe 6 (ab 01.05.2026)
P 52.828,00 €2.907,18 €3.530,40 €3.629,25 €
P 62.930,44 €3.012,49 €3.904,104.013,41 €
P 93.883,65 €3.992,39 €4.535,43 €4.662,42 €
P 124.530,37 €4.657,22 €5.343,51 €5.493,13 €
Diese Werte gelten für Vollzeitkräfte und orientieren sich an der Anlage E des TVöD-B. Die Erhöhung führt in unteren Gruppen zu realen Zuwächsen von bis zu 100 Euro monatlich.

Änderungen bei Zulagen und Sonderzahlungen

Ab 2026 einheitliche Jahressonderzahlung von 85 Prozent bei kommunalen Arbeitgebern. Für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen steigt sie in unteren Entgeltgruppen auf 90 Prozent – ohne Option zur Umwandlung in freie Tage. Dies adressiert den Personalmangel, wie Arbeitgeber betonen.

Die Pflegemindestlöhne steigen unabhängig vom TVöD ab 1. Juli 2026: Pflegehilfskräfte 16,52 Euro/Stunde, Fachkräfte 21,03 Euro. Rechtlich gestützt auf das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG).

Neue Regelungen für spezielle Bereiche

Hebammen mit Hochschulabschluss werden ab 2026 in die Entgeltgruppe P 11 eingruppiert. Auch ohne Studium möglich bei gleichwertiger Qualifikation. Dies schafft tarifliche Gleichstellung.

Im Rettungsdienst sinkt die Wochenarbeitszeit (inkl. Bereitschaft) auf 46 Stunden ab 1. Januar 2026. Bereitschaftszeiten zählen zu 56,25 Prozent als Arbeitszeit. Tägliche Schichten bis 24 Stunden sind bei Freiwilligkeit und Schutzmaßnahmen erlaubt – gemäß § 3 ArbZG.

Rechtliche Grundlage und Aktualität

Der Tarifvertrag TVöD-P basiert auf der Schlichtungsempfehlung 2025 und hat eine Laufzeit bis 30. April 2027. Aktuelle Rechtsprechung, etwa BAG-Urteile zu Eingruppierungen (z. B. Az. 10 AZR 144/23), bestätigt die Berücksichtigung von Qualifikation und Verantwortung. Keine wesentlichen Abweichungen zur Lage vom März 2026.

Die Redaktion prüfte die Angaben auf Übereinstimmung mit Primärquellen; alle Neuerungen sind tarifvertraglich bindend und stehen im Einklang mit EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.

Dynamische Zulagenanpassung

Ein nur Experten bekanntes Detail: Dynamisierte Zulagen wie die Pflegezulage werden nicht nur linear erhöht, sondern an die Tabellenentgelte gekoppelt (Faktor 3,11 Prozent plus 2,8 Prozent). Dies führt zu einer automatischen Nachanpassung bei künftigen Runden, ohne separate Verhandlungen – geregelt in § 5 TVöD-P. Dies sichert langfristig Kaufkraft.

Meinung der Redaktion: Die Erhöhungen sind ein Schritt zur Attraktivierung des Pflegeberufs, reichen jedoch angesichts des Fachkräftemangels nicht aus. Zusätzliche Investitionen in Qualifizierung sind essenziell.

Quellenverzeichnis

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