Bedingungen für Krankenkassen-Freistellung mit Pflegegeld ab 2026

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Zuzahlungsbefreiung mit Pflegegeld 2026: Warum der Antrag für Pflegehaushalte oft zu spät kommt

Die Bundeszahnärztekammer und Fachverbände für Pflege warnen regelmäßig davor, dass viele Versicherte mit Pflegebedarf ihre Ansprüche auf Zuzahlungsbefreiung nicht nutzen – obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen würden. Schuld ist oft mangelnde Information durch die Krankenkassen und Verwirrung rund um das Thema Pflegegeld. Wer die Spielregeln kennt, kann hunderte Euro pro Jahr sparen.

Was ist Zuzahlungsbefreiung und wie funktioniert sie?

Die Zuzahlungsbefreiung ist kein Rabatt und kein freiwilliger Service Ihrer Krankenkasse. Sie ist eine gesetzlich verankerte Schutzregel, die Versicherte vor Überlastung durch Zuzahlungen bewahrt.

Hier das Grundprinzip: Sie zahlen beim Arztbesuch, bei der Apotheke und im Krankenhaus zunächst selbst die üblichen Zuzahlungen (etwa 10 Euro bei Arzneimitteln). Diese Belege sammeln Sie über das ganze Kalenderjahr. Sobald die Summe Ihrer Zuzahlungen eine persönliche Belastungsgrenze erreicht, können Sie von der Krankenkasse befreit werden.

Wichtig: Das Kalenderjahr ist entscheidend. Die Belastungsgrenze setzt sich am 1. Januar neu, auch wenn Sie 2025 bereits befreit waren.

Die Belastungsgrenze 2026: 2 Prozent oder 1 Prozent?

Für die meisten Versicherten gilt eine Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wer im Jahr 30.000 Euro brutto verdient, muss maximal 600 Euro selbst als Zuzahlung tragen.

Es gibt aber einen wichtigen Ausnahmefall: Menschen mit schwerwiegender chronischer Erkrankung zahlen nur 1 Prozent. Um die 1-Prozent-Regelung zu nutzen, ist ein Antrag erforderlich und die Vorlage ärztlicher Unterlagen notwendig.

Der wichtigste Irrtum: Zählt Pflegegeld als Einkommen?

Klare Antwort: Nein, Pflegegeld zählt in aller Regel nicht als anrechenbares Einkommen.

Pflegegeld ist zweckgebunden und soll die Kosten für Pflegeleistungen decken. Es wird daher nicht als „Einkommen zum Lebensunterhalt“ betrachtet.

Praxistipp: Lassen Sie sich schriftlich von der Krankenkasse bestätigen, dass das Pflegegeld nicht angerechnet wird.

Welche Einkünfte zählen tatsächlich zur Berechnung?

  • Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
  • Arbeitseinkommen (brutto)
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit oder Vermietung
  • Kapitalerträge
  • Kindergeld (wenn vorhanden)

Freibeträge 2026: Wie sie die Belastungsgrenze senken

Freibeträge mindern das anrechenbare Einkommen:

  • Partner-Freibetrag: ca. 600 Euro monatlich
  • Kinder-Freibetrag: ca. 350 Euro monatlich pro Kind

Aktuelle Werte finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

Spezialfall: Bürgergeld und Grundsicherung

StatusPauschale Grenze (ca.)
Ohne chronische Erkrankung120 Euro / Jahr
Mit chronischer Erkrankung60 Euro / Jahr

Checkliste für Pflegehaushalte

  1. Belastungsgrenze klären: Krankenkasse kontaktieren (1% oder 2%?).
  2. Chronikerstatus prüfen: Ärztliche Nachweise einholen.
  3. Belege sammeln: Apotheken-Sammelbelege anfordern.
  4. Antrag stellen: Idealerweise bereits im Januar/Februar.

Quellenangaben:

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