Finanzielle Absicherung bei Langzeiterkrankung: Strategien zur Aufstockung des Krankengeldes 2026

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„Falls die Versicherung mit dem vorzeitigen Ende des Krankengeldes droht, müssen Sie unbedingt handeln. Immer“, mahnt Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Schleswig-Holstein. Diese Einschätzung unterstreicht die Notwendigkeit, Ansprüche aktiv zu prüfen und nicht als gottgegeben hinzunehmen. Oftmals scheitert die finanzielle Stabilität nicht an den gesetzlichen Grundlagen, sondern an bürokratischen Hürden oder fehlerhaften Anrechnungen durch Leistungsträger.

Die soziale Absicherung in Deutschland gilt als engmaschiges Netz. Doch wer über einen längeren Zeitraum erkrankt, stellt fest, dass das Krankengeld oft eine empfindliche Lücke in das monatliche Budget reißt. Insbesondere für Bezieher von geringen oder mittleren Einkommen kann die Reduktion auf etwa 70 bis 90 Prozent des Nettoverdienstes die Grenze zur Hilfebedürftigkeit unterschreiten. Angesichts der für 2026 beschlossenen Nullrunde beim Bürgergeld gewinnen alternative Aufstockungsmöglichkeiten massiv an Bedeutung.

Rechtliche Grundlagen und die „Lücke“ beim Krankengeld

Nach § 47 SGB V beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. In der Praxis führt dies bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmer zu einem Kaufkraftverlust von rund 15 bis 25 Prozent.

Für das Jahr 2026 wurde der Höchstbetrag für gesetzliches Krankengeld auf 135,63 Euro pro Tag festgesetzt. Doch während Gutverdiener durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt werden, kämpfen Geringverdiener mit Beträgen, die oft kaum über dem Existenzminimum liegen. Hier greift das Sozialrecht ein: Wer mit seinem Krankengeld den Bedarf für Lebensunterhalt und Miete nicht decken kann, hat Anspruch auf ergänzende Leistungen.

Option 1: Aufstockung durch das Jobcenter (SGB II)

Die bekannteste Form der Unterstützung ist der ergänzende Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das Krankengeld wird hierbei als Einkommen angerechnet. Wichtig ist jedoch die Einhaltung der Freibeträge nach § 11b SGB II.

Finanzielle Orientierungswerte 2026

BedarfspositionBetrag (Alleinstehend)Gesetzliche Grundlage
Regelbedarf (Bürgergeld)563,00 € / Monat§ 20 SGB II
Krankengeld-Höchstsatz135,63 € / Tag§ 47 SGB V
Grundfreibetrag (Einkommen)100,00 € / Monat§ 11b Abs. 2 SGB II
Hinweis zur Anwendung: Diese Werte dienen als Basis für die Berechnung Ihres individuellen Aufstockungsanspruchs. Während der Regelbedarf das absolute Existenzminimum definiert, deckelt der Höchstsatz beim Krankengeld die Absicherung für Gutverdiener.

Rechtliche Autorität: Aktuelle Rechtsprechung zur Einkommensanrechnung

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Betroffenen und dem Jobcenter ist die Frage, wann Krankengeld als zugeflossen gilt. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass nur „bereite Mittel“ als Einkommen angerechnet werden dürfen.

Besonders relevant für das Jahr 2026 ist die Rechtsauffassung, dass Jobcenter Krankengeldzahlungen nicht willkürlich strecken dürfen. Wenn Krankengeld rückwirkend für einen längeren Zeitraum in einer Summe gezahlt wird, darf dies nicht automatisch zu einer monatelangen Leistungskürzung führen, wenn dadurch das aktuelle Existenzminimum gefährdet ist (vgl. analoge Anwendung zu BSG-Urteilen zur Zufluss-Thematik).

Der Zeitfaktor bei der Bescheinigung

Ein Detail, das oft nur Sozialrechtsexperten geläufig ist: Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) entbindet den Versicherten nicht von seiner Nachweispflicht gegenüber dem Jobcenter, falls dieses Leistungen aufstockt. Während das BSG am 30.11.2023 (Az. B 3 KR 23/22 R) entschied, dass der Krankengeldanspruch nicht ruht, wenn der Arzt die eAU-Übermittlung versäumt, fordern Jobcenter im Rahmen der Mitwirkungspflicht oft weiterhin Papierbelege oder Bestätigungen der Krankenkasse über die Höhe der Auszahlung. Experten raten dazu, sich bei Verzögerungen sofort eine „Vorauszahlungsbestätigung“ der Kasse ausstellen zu lassen, um beim Jobcenter die Eilbedürftigkeit nachzuweisen.

Option 2: Wohngeld als Alternative zum Bürgergeld

Nicht immer ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Wer knapp über der Grenze zum Bürgergeld-Bezug liegt, sollte einen Antrag auf Wohngeld prüfen. Der Vorteil: Wohngeld ist eine vorrangige Leistung und vermeidet die strengen Vermittlungsauflagen des SGB II. Da das Krankengeld als Einkommen zählt, kann die staatliche Mietbeihilfe die Differenz zum gewohnten Lebensstandard oft effektiv abfedern.

Prävention und Zusatzabsicherung

Für Arbeitnehmer mit hohen Fixkosten ist die gesetzliche Absicherung allein oft nicht ausreichend. „Für Menschen mit kleinen Gehältern könne ein Tag ohne Lohn schnell zum Problem werden“, betonte bereits Michaela Engelmeier (SoVD-Vorstandsvorsitzende).

Empfehlungen der Redaktion:

  • Krankentagegeldversicherung: Eine private Zusatzversicherung kann die Lücke zwischen dem Nettoverdienst und dem gesetzlichen Krankengeld schließen.
  • Tarifliche Aufstockung: In einigen Branchen (z.B. öffentlicher Dienst) sehen Tarifverträge vor, dass der Arbeitgeber das Krankengeld für eine gewisse Zeit auf 100 Prozent des Nettoentgelts aufstockt.

Fazit

Die Aufstockung des Krankengeldes im Jahr 2026 erfordert Wachsamkeit. Die rechtliche Lage ist durch das Festhalten an den Regelsätzen von 563 Euro einerseits stabil, andererseits durch die Inflation unter Druck. Betroffene sollten bei der ersten Krankengeldzahlung prüfen, ob der Gesamtbedarf (Regelsatz + Miete) gedeckt ist und im Zweifel zeitnah Anträge beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle stellen.

Quellenverzeichnis:

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