Seit dem 14. Oktober 2026 arbeiten 13 Fachleute an der Zukunft der deutschen Pflege. Den Auftrag gab das Bundeskabinett mit einer Woche Verspätung. Für Familien drängt die Zeit: Schon 2027 fehlen der Pflegeversicherung rund 7,6 Milliarden Euro, und ein Heimplatz kostet im ersten Jahr im Schnitt über 3.300 Euro Eigenanteil im Monat. Zugleich ist die Pflege daheim oft lückenhaft organisiert. Den Streit um Auftrag und Zuschnitt der Kommission dokumentiert der AOK-Bundesverband.
Neue Kommission soll auch die häusliche Pflege stärken
Den Vorsitz der Pflegestrukturkommission teilen sich der frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer und die Juristin Gabriele Kuhn-Zuber. Ergebnisse soll das Gremium bis Ende Januar 2027 vorlegen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will darauf aufbauend bis Ostern einen Gesetzentwurf ins Kabinett bringen. Als Termin für das Inkrafttreten ist der 1. Juli 2027 angepeilt. Dieser Termin ist ein politisches Ziel und noch keine gesetzliche Festlegung.
Zum Arbeitsauftrag gehören ausdrücklich die Stärkung der häuslichen Pflege, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie Prävention und Rehabilitation. Damit gewinnt eine Debatte an Gewicht, die Pflegewissenschaftler seit Langem führen. Sie fordern eine Pflegepolitik, die sich stärker an Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe orientiert, und blicken dabei immer wieder nach Skandinavien. Die Pflegewissenschaftlerin Gabriele Meyer gehört zu den Stimmen, die mehr ambulante, wohnortnahe und vorbeugende Hilfe verlangen. Ihre Kritik gilt vor allem der starren Trennung zwischen häuslicher, teilstationärer und stationärer Versorgung.
Hinter der Debatte stehen klare Zahlen. Rund 800.000 Pflegebedürftige leben derzeit in Heimen. Nach einer Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes könnte die Zahl bis 2040 auf knapp eine Million steigen. Die meisten älteren Menschen wollen dagegen möglichst lange in der eigenen Wohnung und im vertrauten Viertel bleiben.
Das Prinzip Schweden: Erst die Hilfe in der Wohnung, dann das Heim
In Schweden sind die Kommunen dafür verantwortlich, dass ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben können. Sie organisieren Hilfen nach dem tatsächlichen Bedarf. Dazu gehören Körperpflege, Anziehen, Duschen, Mahlzeiten und Unterstützung im Haushalt, falls nötig auch mehrmals täglich. Maßgeblich ist der konkrete Bedarf im Alltag und keine starre Einstufung.
Ein Heimplatz wird in der Regel erst dann zum Thema, wenn die Versorgung in der Wohnung nicht mehr ausreicht. Pflegeheime und besondere Wohnformen gibt es trotzdem. Das schwedische Modell verpflichtet niemanden, zu Hause zu bleiben. Es verpflichtet die Kommune, zuerst verlässliche Alternativen anzubieten.
Der Unterschied liegt in der Finanzierung
Auffällig ist der Blick auf die Kosten. Für häusliche Hilfe, Tagesangebote und bestimmte kommunale Gesundheitsleistungen gilt in Schweden 2026 eine monatliche Gebührenobergrenze von 2.660 schwedischen Kronen, umgerechnet etwa 240 Euro. Wie viel Betroffene tatsächlich zahlen, hängt von Einkommen, Wohnkosten und der Berechnung der jeweiligen Kommune ab. Miete und Verpflegung in einer besonderen Wohnform sind von der Obergrenze nicht erfasst.
Die schwedische Altenpflege wird überwiegend aus Steuern finanziert. Die deutsche soziale Pflegeversicherung finanziert sich dagegen vor allem aus Beiträgen und ist als Teilleistungssystem angelegt. Die Pflegekasse zahlt feste Beträge, die tatsächlichen Kosten liegen oft darüber.
| Merkmal | Schweden | Deutschland |
|---|---|---|
| Leitidee | Hilfe zu Hause, kommunal organisiert | Wahl zwischen Pflegegeld, Sach- und Kombinationsleistung |
| Finanzierung | Überwiegend Steuermittel | Überwiegend Versicherungsbeiträge |
| Belastung bei Hilfe zu Hause | Obergrenze 2026: 2.660 Kronen pro Monat für bestimmte Leistungen | Keine Obergrenze, Kosten können die Kassenleistung übersteigen |
| Zuständigkeit | Kommune prüft und organisiert | Pflegekasse, Pflegedienste, Kommune und Sozialamt teilen sich die Aufgaben |
| Weg ins Heim | Meist erst, wenn häusliche Hilfe nicht mehr reicht | Möglich, sobald häusliche Versorgung nicht passt oder nicht sicher ist |
Einzelne Beträge lassen sich deshalb nicht einfach übertragen. Die niedrige Eigenbelastung in Schweden beruht auf einem anderen Steuersystem und auf weitreichenden kommunalen Zuständigkeiten. Sie folgt aus einem anders aufgebauten Sozialstaat.
Was das deutsche Recht schon heute vorsieht
Auf dem Papier ist Deutschland gar nicht so weit von Schweden entfernt. § 3 SGB XI legt den Vorrang der häuslichen Pflege ausdrücklich fest. Dafür gibt es Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Leistungsbeträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 Euro | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.497 Euro | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.859 Euro | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.299 Euro | 990 Euro |
Hinzu kommt in häuslicher Pflege ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Einen Überblick über alle Leistungen bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Eine Beispielrechnung zeigt die Lücke. Ein 79-jähriger Witwer mit Pflegegrad 3 braucht nach einer Hüftoperation jeden Morgen und Abend Hilfe durch einen ambulanten Dienst. Die Rechnung des Pflegedienstes beläuft sich auf 1.820 Euro im Monat. Die Pflegekasse übernimmt 1.497 Euro, damit bleiben 323 Euro aus eigener Tasche. Hausnotruf, Essenslieferung und Fahrten zu Arztterminen sind darin noch nicht enthalten. In Schweden läge die Belastung für vergleichbare kommunale Hilfen bei höchstens rund 240 Euro.
PNOG verschärft den Druck auf Pflegehaushalte
Die erste Stufe der Reform hat das Kabinett bereits beschlossen. Am 30. September 2026 billigte es den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Damit hat das parlamentarische Verfahren begonnen, Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten. Viele Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 greifen. Für Kinderlose steigt der Beitragszuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Der allgemeine Beitragssatz soll 2027 bei 3,6 Prozent bleiben.
Für Pflegebedürftige ist ein anderer Punkt heikel. Nach dem Regierungsentwurf sollen die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 strenger werden, das veränderte Begutachtungssystem soll weniger Menschen als pflegebedürftig einstufen. Gerade jene, die mit wenig Hilfe noch selbstständig zu Hause leben, könnten dadurch Unterstützung verlieren. Nach einer Übergangsregelung im Entwurf werden Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingehen, noch nach den bisherigen Schwellen begutachtet. Die von der SPD geforderte Obergrenze für Eigenanteile im Heim und ein Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung stehen nicht im Gesetz. Sie gehören zu den Prüfaufträgen der Kommission. Linnemann hält einen solchen Deckel für „hochgradig gefährlich“.
Auch Schweden kämpft mit Personalmangel
Ein Vorbild ohne Schwächen ist Schweden nicht. Auch dort fehlen Fachkräfte, und die Frage, wie der wachsende Pflegebedarf künftig bezahlt und personell bewältigt werden soll, ist offen. Häusliche Versorgung funktioniert nur, wenn genügend qualifiziertes Personal verfügbar ist und die Kommunen ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Die Zufriedenheit ist dennoch hoch. In schwedischen Befragungen bewerten regelmäßig 80 bis 90 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer ihren häuslichen Pflegedienst positiv. Ein auf Alltagshilfe ausgerichtetes System kann also vielen Menschen Sicherheit geben. Es zeigt aber nicht, dass Pflege zu Hause in jedem Fall die bessere Lösung ist. Für Menschen, die rund um die Uhr versorgt oder geschützt werden müssen, bleibt ein guter Heimplatz unverzichtbar.
Häufige Fragen zur Pflege nach schwedischem Vorbild
Sollen Pflegeheime in Deutschland abgeschafft werden?
Nein. Keine der diskutierten Reformideen sieht eine Abschaffung von Pflegeheimen vor. Ziel ist, ambulante Hilfen und passende Wohnformen so auszubauen, dass niemand nur deshalb ins Heim zieht, weil Alternativen fehlen.
Was hat die Pflegestrukturkommission bisher beschlossen?
Noch nichts mit Wirkung für Leistungsbezieher. Das Gremium wurde am 14. Oktober 2026 eingesetzt und soll bis Ende Januar 2027 Empfehlungen vorlegen. Ansprüche ändern sich erst durch ein späteres Gesetz.
Gilt die schwedische Gebührenobergrenze auch für Heimkosten?
Nur eingeschränkt. Die Obergrenze von 2.660 Kronen betrifft bestimmte kommunale Leistungen wie häusliche Hilfe und Tagesangebote. Miete und Verpflegung in einer besonderen Wohnform werden gesondert berechnet.
Ändern sich die Pflegeleistungen schon 2027?
Das Pflegeneuordnungsgesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, ist aber noch nicht verabschiedet. Bis zum Beschluss von Bundestag und Bundesrat gelten die bisherigen Leistungsbeträge und Begutachtungsregeln weiter.
Meinung: Der Vergleich mit Schweden ist ein Maßstab
Der Blick nach Schweden ist keine Sehnsucht nach einem fremden System. Er macht sichtbar, was hierzulande fehlt. Deutschland hat den Vorrang der häuslichen Pflege längst ins Gesetz geschrieben. Es fehlt eine Instanz, die vor Ort verbindlich dafür sorgt, dass Hilfe auch ankommt. Familien stehen nach einem Krankenhausaufenthalt oft allein mit Anträgen, Wartelisten und Pflegediensten, die keine neuen Kunden aufnehmen. Wenn die neue Kommission in drei Monaten nur Finanzierungsfragen klärt und die Organisation der Hilfe vor Ort ausklammert, wird die nächste Reform wieder nur ein Sparpaket sein. Strengere Schwellen bei den Pflegegraden passen jedenfalls schlecht zu dem Ziel, Menschen möglichst lange daheim zu versorgen. Wer früh Unterstützung streicht, riskiert später den teureren Umzug ins Heim.
