„In der Pflegeberatung erleben wir immer wieder, dass die psychische und finanzielle Belastung für pflegende Angehörige durch zu lange Bearbeitungszeiten massiv verschärft wird“, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband im aktuellen Kontext der Rechtsänderungen 2026. Die rechtzeitige Einstufung entscheidet oft darüber, ob eine häusliche Pflege überhaupt realisierbar ist oder ob Familien in den finanziellen Ruin getrieben werden.
Die Rechtslage 2026: Das Gesetz zur Befugniserweiterung (BEEP)
Seit dem 1. Januar 2026 ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) vollumfänglich in Kraft. Es präzisiert nicht nur die Kompetenzen von Pflegefachkräften, sondern schärft auch die Sanktionsmechanismen gegen säumige Pflegekassen nach.
Zentraler Ankerpunkt bleibt dabei der § 18 SGB XI. Hier ist festgeschrieben, dass die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Eingang des Antrags schriftlich über die Pflegebedürftigkeit entscheiden muss. Diese Frist ist keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.
Express-Verfahren: Wann es noch schneller gehen muss
In besonders kritischen Lebenssituationen sieht der Gesetzgeber verkürzte Fristen vor. Wenn der Antragsteller sich im Krankenhaus oder einer stationären Reha-Einrichtung befindet und die Pflege für die Zeit danach sichergestellt werden muss, schrumpft das Zeitfenster für die Begutachtung drastisch:
- 5 Arbeitstage: Wenn eine Begutachtung zur Sicherstellung der Weiterversorgung oder zur Inanspruchnahme von Pflegezeit/Familienpflegezeit erforderlich ist.
- 10 Arbeitstage: In Fällen, in denen die häusliche Pflege zwar noch besteht, aber akut gefährdet ist oder die Pflegeperson beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt hat.
Exklusiv-Übersicht: Fristen und Entschädigungen im Überblick
| Szenario | Gesetzliche Frist | Sanktion bei Überschreitung |
| Regelfall (ambulant/stationär) | 25 Arbeitstage | 70 € pro angefangene Woche |
| Eilfall (Krankenhaus/Reha) | 5 Arbeitstage | 70 € pro angefangene Woche |
| Hospiz / Palliativversorgung | Unverzüglich (i.d.R. 5 Tage) | 70 € pro angefangene Woche |
| Beratungsgespräch | 2 Wochen nach Antrag | Beratungsgutschein-Anspruch |
Wichtig: Die Frist von 25 Arbeitstagen beginnt am Tag nach dem Posteingang bei der Kasse. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht mit.
Meinung der Redaktion: Ein notwendiger Schritt gegen die Bürokratie-Trägheit
Es ist ein Armutszeugnis für den Sozialstaat, dass erst finanzielle Strafzahlungen die Kassen zur Pünktlichkeit zwingen müssen. Doch das Update 2026 zeigt: Der Druck wirkt. Die neue Klarheit bei der Auszahlung der 70-Euro-Pauschale – nun gesetzlich auf maximal 15 Tage nach Fristablauf terminiert – nimmt den Versicherungen den Spielraum für Hinhaltetaktiken.
Das Insider-Detail: Die „15-Tage-Nachfrist“ bei Terminverschiebung
Ein Detail, das selbst vielen Beratern oft entgeht: Wenn der Medizinische Dienst (MD) einen bereits feststehenden Begutachtungstermin aufgrund von Gründen verschieben muss, die der Antragsteller zu vertreten hat (z. B. kurzfristige Absage wegen eines Arzttermins), tritt eine Sonderregelung in Kraft. Seit 2026 hat die Pflegekasse in einem solchen Fall zusätzlich 15 Arbeitstage Zeit, bevor die Strafzahlungspflicht einsetzt. Experten raten daher dazu, Termine des MD unter allen Umständen wahrzunehmen, um den eigenen Anspruch auf die Verzögerungsgebühr nicht zu verwirken.
Was tun, wenn die Kasse schweigt?
Sollte die 25-Arbeitstage-Frist ohne Bescheid verstreichen, müssen Betroffene oft selbst aktiv werden.
- Einschreiben schicken: Fordern Sie die Kasse schriftlich zur Zahlung der 70-Euro-Pauschale nach § 18 Abs. 3b SGB XI auf.
- Untätigkeitsklage: Nach drei Monaten Untätigkeit der Behörde kann vor dem Sozialgericht eine Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) erhoben werden – im Eilfall auch früher.
- Dokumentation: Notieren Sie jedes Telefonat und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg des Antrags sorgfältig auf.
