Ein eigenes Auto bedeutet für viele Menschen mit Schwerbehinderung ein großes Stück Selbstständigkeit – etwa für Arzttermine, Therapien oder Einkäufe. Gleichzeitig ist ein Fahrzeug teuer: Neben Versicherung und Sprit fällt jedes Jahr die Kfz-Steuer an. Mit einem Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen können Sie diese Steuer deutlich reduzieren oder sogar ganz sparen.
In diesem Beitrag im Pflegekompass erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Kfz-Steuerbefreiung oder Kfz-Steuerermäßigung gelten, wie das Wahlrecht zur Wertmarke im ÖPNV funktioniert und worauf Sie bei der Zulassung des Autos achten sollten.
Voraussetzungen für 50% oder 100% Kfz-Steuerermäßigung
Nicht jede Schwerbehinderung führt automatisch zu einer Entlastung bei der Kfz-Steuer. Entscheidend sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und die Nutzung des Fahrzeugs.
Vollständige Kfz-Steuerbefreiung (100%)
Eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer kommt in der Regel in Betracht, wenn besonders schwere Einschränkungen vorliegen. Typische Merkzeichen sind:
- Merkzeichen H (hilflos)
- Merkzeichen Bl (blind)
- Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Wichtige Punkte zur Steuerbefreiung:
- Die Befreiung gilt in der Regel nur für ein Fahrzeug.
- Das Auto muss überwiegend zur Fortbewegung der schwerbehinderten Person genutzt werden, etwa für Arztbesuche, Therapien, Fahrten zur Arbeit oder zur sozialen Teilhabe.
- Zuständig für die Entscheidung ist das Hauptzollamt, nicht die Zulassungsstelle.
Ermäßigung der Kfz-Steuer (meist 50%)
In anderen Fällen kommt statt der vollständigen Befreiung eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Betracht. Das betrifft häufig schwerbehinderte Menschen mit:
- Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung)
Wesentliche Bedingungen:
- Das Fahrzeug wird überwiegend im Interesse der schwerbehinderten Person genutzt.
- Die genaue Ermäßigung wird vom Hauptzollamt anhand der Fahrzeugdaten berechnet.
- Auch hier gilt die Entlastung in der Regel nur für ein Fahrzeug.
Zusammenhang mit der Wertmarke im ÖPNV: Ihr Wahlrecht
Viele Betroffene wissen nicht, dass es ein Wahlrecht zwischen Freifahrt im ÖPNV und Steuervorteilen beim Auto gibt.
Freifahrt mit Wertmarke oder Kfz-Steuervergünstigung
Wer bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis hat (zum Beispiel G, aG, H, Bl, Gl), kann:
- eine Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen und damit Bus und Bahn unentgeltlich oder ermäßigt fahren,
- oder auf diese Wertmarke verzichten und stattdessen eine Kfz-Steuerbefreiung oder Kfz-Steuerermäßigung beantragen.
In vielen Konstellationen schließen sich Freifahrt im ÖPNV und Steuervergünstigung für das Auto gegenseitig aus. Das bedeutet: Sie müssen sich entscheiden, welcher Vorteil für Sie sinnvoller ist.
Was lohnt sich im Alltag?
Ob sich eher die ÖPNV-Freifahrt oder die Kfz-Steuerersparnis lohnt, hängt von Ihrem Alltag ab:
- Nutzen Sie häufig Bus und Bahn, vor allem in Städten, kann die Wertmarke sehr attraktiv sein.
- Fahren Sie überwiegend mit dem eigenen Auto (z.B. auf dem Land, mit vielen Arztterminen), bringt die Kfz-Steuervergünstigung meist mehr.
- Auch die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer spielt eine Rolle: Bei großen, älteren Fahrzeugen mit hohem Steuerbetrag kann die Befreiung besonders viel ausmachen.
Tipp: Rechnen Sie grob nach, wie hoch Ihre jährliche Kfz-Steuer ist und wie oft Sie den ÖPNV nutzen. So erkennen Sie, welcher Weg wirtschaftlich sinnvoller ist.
Fahrzeughalter vs. behinderte Person: Wichtige Zulassungs-Tipps
Ein wichtiger Punkt für die Kfz-Steuervergünstigung ist die Frage, wer als Fahrzeughalter eingetragen ist.
Wer muss im Fahrzeugschein stehen?
Grundsätzlich gilt:
- Die Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung wird normalerweise gewährt, wenn das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person selbst zugelassen ist.
- In bestimmten Fällen kann auch ein Angehöriger als Halter eingetragen sein, wenn das Fahrzeug nachweislich überwiegend zur Beförderung der schwerbehinderten Person genutzt wird (z.B. Eltern fahren ihr behindertes Kind regelmäßig zu Therapien).
Das Hauptzollamt kann im Zweifel Nachweise oder Erklärungen verlangen, aus denen hervorgeht, wer das Fahrzeug wie nutzt.
Auto anmelden mit Schwerbehinderung: So gehen Sie vor
Wenn Sie ein Auto neu anmelden oder umschreiben möchten, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
- Nehmen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis und – wenn vorhanden – den Bescheid mit Merkzeichen mit.
- Lassen Sie das Fahrzeug möglichst direkt auf die schwerbehinderte Person zu. Das macht die Antragstellung einfacher.
- Die Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung beantragen Sie beim Hauptzollamt – oft per Formular, das Sie von der Zulassungsstelle oder online erhalten.
- Achten Sie darauf, dass das Auto tatsächlich überwiegend für die schwerbehinderte Person verwendet wird. Ein Missbrauch (z.B. reines Freizeitauto der Kinder) kann zu Rückforderungen führen.
So nutzen Sie die Kfz-Steuerbefreiung richtig
Rund um das Auto haben Menschen mit Schwerbehinderung mehrere Hebel, um ihre Mobilitätskosten zu senken:
- 100% Kfz-Steuerbefreiung bei bestimmten Merkzeichen wie H, Bl oder aG
- Kfz-Steuerermäßigung, zum Beispiel bei Merkzeichen G
- Wahlrecht zwischen Freifahrt im ÖPNV (Wertmarke) und Steuervergünstigung
- Geschickte Zulassung des Fahrzeugs, damit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis, die Merkzeichen und die tatsächliche Nutzung des Autos gut aufeinander abstimmen, können Sie Ihre Kosten spürbar reduzieren – ohne auf die wichtige Mobilität mit dem eigenen Fahrzeug verzichten zu müssen.
