Pflegebedürftige Schwerbehinderte erhalten weniger Geld

Menschen mit Behinderung, die in einer Behinderteneinrichtung leben, erhalten im Pflegefall weniger Geld, selbst dann, wenn sie jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.  Sie bekommen maximal 256 Euro.

Das ist ein gewollter Systemfehler der Pflegeversicherung. Denn Menschen mit Behinderung, die in Heimen wohnen, werden benachteiligt.Und das wird auch nach der von der Bundesregierung beschlossenen Pflegereform so bleiben.

Wenn die Menschen nicht in einem Behindertenheim, einer Behinderteneinrichtung, untergebracht wären, sondern in einem Altenheim, so würden sie bis zu 1900 Euro bekommen.

Da im Pflegefall die Pflegeversicherung nicht zahlt, müssen die Betroffenen einen Antrag beim Sozialhilfeträger stellen.  Die Städte und Gemeinden müssen die Differenz zwischen den von der Pflegeversicherung gezahlten 256 Euro und dem tatsächlichen Pflegebedarf ausgleichen. Pro Jahr sind das über eine Milliarde Euro im gesamten Bundesgebiet.
Diese Ungerechtigkeit besteht, obwohl die Beschäftigte in Behindertenwerkstätten durchaus mit Mitarbeitern in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vergleichbar. Beide bezahlen Beiträge zur Pflegeversicherung.
Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, die 256 Euro seien eine zusätzliche Beteiligung der Pflegeversicherung an den Aufgaben der Eingliederungshilfe. Eingliederungshilfe ist die Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Die Bundesregierung meint, dass Menschen mit Behinderung nur dann einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, wenn sie nicht in Behindertenheimen untergebracht sind.
Zwar wollte das Bundesarbeitsministerium dies mit der Reform der Pflegeversicherung ändern lassen, konnte sich aber gegenüber dem Gesundheitsministerium nicht durchsetzen.