Krankenkassen kämpfen mit säumigen Pflichtversicherten

Die Zahl der pflichtversicherten Nichtzahler in den gesetzlichen Krankenkassen steigt kontinuierlich, und zwar, seit die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt worden ist.Bei den privaten Krankenversicherern sieht es ähnlich aus.

Zuvor gab es fast 200.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Das Problem: Die Einführung der Versicherungspflicht heißt nicht gleichzeitig, dass die Mitglieder ihre Beiträge auch zahlen können. Aktuell im Jahr 2012 betragen die Beitragsrückstände bei der Gesetzlichen Krankenversicherung 1,53 Milliarden Euro.

Die meisten der Versicherten, die der Krankenkasse Geld schulden, sind arm. Früher zahlte das Sozialamt. Heute häufen sich die Schulden bei den Krankenkassen. Nur wer im laufenden Hartz IV oder Grundsicherungsbezug steht, kann sicher sein, dass das Amt die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt.

Der PKV-Verband will eine Änderung im Versicherungsrecht herbeiführen, um für diese Personengruppe einen Tarif mit niedrigeren Beiträgen und mit Leistungen auf dem Niveau des Basistarifs bilden zu können. Die Bundesregierung erwägt derzeit einen PKV-Nichtzahler-Tarif. Konkret ist allerdings noch nichts.
Für die GKV ist ein Nichtzahler-Tarif hingegen nicht beabsichtigt. Aus dem Gesundheitsministerium war zu vernehmen, dass die Krankenkassen schon gegenwärtig ausreichende Möglichkeiten hätten. Zudem können Ratenzahlungen vereinbart werden.
Der GKV-Verband fordert aber für den Fall, dass Privatversicherer für Beitragsausfälle vom Staat entlastet würden, dies auch für die gesetzlichen Kassen.  Doch die PKV fordere keine Zahlungen vom Staat zur Lösung des Nichtzahler-Problems.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es gegenwärtig ein gestaffeltes Mahnverfahren. Säumige Zahler werden mehrfach angeschrieben. Wenn das nicht fruchtet, versuchen die Hauptzollämter als Inkassostellen des Bundes und anderer öffentlicher Einrichtungen das Geld beizutreiben. Bei der AOK gelten andere Vollstreckungsverfahren.
Hinauswerfen können die Krankenkassen säumige Zahler nicht. Jedoch können sie sie auf eine Notversorgung setzen.