Eckpunkte der Pflegereform

Beitragssatz zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2013 um einen Prozentpunkt auf 2,05 Prozent (für Kinderlose 2,3 Prozent) angehoben werden.

Demenzkranke

Ein großer Teil der Einnahmen der Pflegeversicherung werde für Demenzkranke benötigt, so die Bundesregierung. Es sollen aber nicht alle ein bisschen bekommen, sondern die in den Pflegestufen 0 und 1 einen zusätzlichen Betrag. Die Betreuungsleistungen für die Kranken würden Bestandteil der Pflegeversicherung und die Leistungen besser auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Des Weiteren sollen Demenzkranke nicht nur persönlich finanziell vom neuen Recht profitieren. Auch Betreuungsleistungen für Demenzkranke sollen in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen werden.

Private Vorsorge

Die zusätzliche private Vorsorge soll ein wichtiger Baustein der Pflegeversicherung werden. Dafür ist ab 2013 eine steuerliche Förderung geplant, sog. Pflege-Riester. Eine solche freiwillige Pflege-Zusatzversicherung soll auf bestehende Fördersysteme aufbauen.

Minutenpflege

Das starre Konzept der Minutenpflege soll abgeschafft werden. Pflegebedürftige sollen zwischen zwei Leistungspaketen und Zeiteinheiten wählen können.