Ab dem 1. Januar 2009 dürfen die privaten Krankenversicherungen niemanden wegen Krankheit oder Alter von einem Versicherungsvertrag ausschließen. Menschen ohne Krankenversicherung, die zuvor privat oder noch nie krankenverischert waren, Selbständige, Beamte sowie freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können nun in eine private Krankenversicherung eintreten. Sie können sich dort nach dem Basistarif versichern lassen. Es besteht für die privaten Krankenversicherungen die Pflicht, einen Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Der Monatsbeitrag darf dabei höchstens rund 570 Euro betragen.
Die privaten Krankenversicherungen sind mit diesem Basistarif nicht einverstanden, da die private Krankenversicherung dadurch insgesamt teurer wird; sie haben Klage beim Budnesverfassungsgericht eingereicht.
Vom Baistarif profitieren werden vor allem ältere und kranke Menschen; für sie verringern sich die Versicherungskosten in erheblichem Umfang. Wer von ihnen dennoch nicht in der Lage ist, das Geld für die Prämie aufzubringen, muss nur die Hälfte zahlen und bekommt einen Zuschuss.
Bereits privat krankenversicherte Personen können nur bis zum 30. Juni 2009 zum Basistarif wechseln. Das ist ein Stichtag! Danach ist kein Wechsel mehr möglich.
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung können nur innerhalb von sechs Monaten nach Begründung ihrer freiwilligen Mitgliedschaft in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Personen, die schon am 31.12.2008 freiwillig gesetzlich versichert waren, können darüber hinaus bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Nicht an diese Frist gebunden sind privat Versicherte, die mindestens 55 Jahre alt oder finanziell hilfebedürftig sind.