Die Pflegereform wird am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Ihren Inhalt kann man auf einen Satz bringen: Mehr Leistung für mehr Geld.
In Deutschland gibt es 2,2 Millionen pflegebedürftige Menschen. Ab dem 01.07.08 bekommen sie bessere Pflegeleistungen. Allerdings steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 % auf 1,95 % des Bruttoeinkommens.
Die Pflegereform wird durch das „Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ in Gang gebracht.
Demenz
Die Pflegereform soll vor allem die Versorgung Demenzkranker verbessern. Demenzkranke, psychisch kranke und geistig Behinderte erhalten für die Betreuung zu Hause statt 460 Euro bis zu 2400 Euro im Jahr, auch wenn sie körperlich fit sind. In leichten Fällen stellt das Gesetz eine Leistung von 100 Euro monatlich zur Verfügung. Ein leichter Fall ist etwa eine beginnende Demenz. Auch für die aufwändige Versorgung verwirrter Menschen im Pflegeheim werden 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit lassen sich bis zu 4000 zusätzliche Betreuungsassistenten bezahlen, welche das übrige Pflegepersonal entlasten.
Pflegeheime
Pflegeheime, Altenheime und sonstige Heime werden häufiger und schärfer kontrolliert werden als bisher. Bis zum Jahr 2010 wird jedes Pflegeheim einmal kontrolliert. Ab dem Jahr 2011 erfolgt eine jährliche Kontrolle der Altenheime und zwar ohne vorherige Anmeldung. Die Ergebnisse der Heimprüfung werden allgemein bekannt gemacht und durch ein Symbol, ähnlich einer Hotelbewertung erläutert. So ist eine erste Einschätzung der Heime möglich.
Pflegesatz
Die häusliche Pflege und Betreuung wird gestärkt. Die ambulanten Pflegesätze werden schrittweise bis 2021 in Pflegestufe I von monatlich 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 auf 1100 Euro und in Pflegestufe III von 1432 auf 1550 Euro angehoben. Bei den Heimpflegesätzen wird die Stufe III ebenfalls von 1432 auf 1550 erhöht.
Freistellung zur Pflege – Pflegefreistellung
Arbeitnehmer bekommen für die Betreuung von Angehörigen einen Anspruch auf eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung bis zu sechs Monaten. Tritt ein Pflegefall ein in der Familie ein, so können sie zusätzlich bis zu zehn Tage unbezahlte Auszeit nehmen, um die Betreuung zu organisieren.
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte werden zentrale Anlaufstellen sein, die dem Bürger wohnortnah Beratung und Hilfe unter einem Dach geben. Die Länder entscheiden, ob bei ihnen solche Pflegestützpunkte eingerichtet werden. So wird es allerdings voraussichtlich zunächst lediglich 2500 bis 3000 anstelle der geplanten 4000 Pflegestützpunkte geben. Jeder Pflegestützpunkt kann einen Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 Euro erhalten. Insgesamt werden 60 Millionen Euro bereitgestellt.
Beitragssatz
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt am 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose Beitragszahler zahlen dann 2,2 Prozent anstelle von bisher 1,95 Prozent. Das wird jährlich etwa 2,5 Milliarden Mehreinnahmen für die Pflegekasse bringen. Dadurch kann die Pflegeversicherung bis Anfang 2015 ihre Finanzierung sichern.
In Zukunft werden weitere Reformen notwendig sein, da die Zahl der Beitragszahler abnehmen wird, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen jedoch von 2,1 auf 3,4 Millionen steigen wird. Wie die Reformen aussehen könnten, ist umstritten. Im Gespräch sind Vorsorge, Kapitalstöcke, mehr Steuermittel, Eigenvorsorge und Verbreiterung der Beitragsbasis.