Aus eigener Kraft können sich Tausende Senioren in Deutschland einen Platz im Altenheim nicht mehr leisten.
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Caritas kritisiert Pflege-TÜV
Aus den Reihen des Diözesancaritasverbandes Münster ist Kritik am Pflege-TÜV gekommen. Der bisherige Pflege-TÜV solle durch ein neues System der Qualitätskontrolle ersetzt werden. Dieses neue System sei in einer Studie bereits getestet und für praktikabel gehalten worden, so ein Pflegewissenschaftler. Allerdings fehle bisher der politische Wille es einzuführen. Der Unterschied zum Pflege-TÜV bestehe darin, dass auf Noten verzichtet werde und stattdessen die Einrichtungen untereinander verglichen würden. Die Altenheime und Pflegedienste sollten die Daten selbst ermitteln. Diese würden stichprobenhaft von unabhängigen Stellen kontrolliert. Das neue System würde einen Anreiz für die Pflegeheime darstellen, die Qualität zu verbessern. Die Pflegenoten hingegen seien nicht geeignet, die Qualität der Pflege zu messen.
Pflegeheime Bewertung durch Pflege-TÜV soll unterbleiben
Der Pflege-TÜV, der seit kurzer Zeit die Bewertung der Pflegeheime durchführt, befindet sich offenbar in einer Sackgasse. Experten fordern, das Verfahren zu stoppen und andere Formen für eine wirksame Qualitätsprüfung der Pflegeheime zu finden. In einem Gutachten, dass für das Sozialgericht Münster angefertigt wurde, wurde betont, dass das Verfahren nicht geeignet ist, die Arbeit in den Pflegeeinrichtungen angemessen zu bewerten. Für Verbraucher lieferten die Noten, die in den Transparenzberichten für die Einrichtungen vergeben werden, keine Anhaltspunkte für die tatsächliche Qualität der Pflegeheime. Dass bei den Transparenzberichten, die auch im Internet veröffentlicht werden, am Ende Schulnoten mit einer Stelle nach dem Komma vergeben werden, sei irrelavent. Pflegeeinrichtungen könnten in sehr wichtigen Teilbereichen, etwa der Ernährung, mit mangelhaft zensiert werden, aber im Durchschnitt immer noch eine Eins vor dem Komma erhalten. Zudem könnten die Prüfer anhand des Fragenkatalogs zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen.
Altenheime: Pflegequalität wird benotet
Am 1. April 2009 tritt das neue Pflegeversicherungsgestz in Kraft. Kernvorschrift ist: Jedes Heim muss die eigene, unabhängig ermittelte Pflegequalität in Form von Schulnoten veröffentlichen.
Pflegereform 2008
Die Pflegereform wird am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Ihren Inhalt kann man auf einen Satz bringen: Mehr Leistung für mehr Geld.
In Deutschland gibt es 2,2 Millionen pflegebedürftige Menschen. Ab dem 01.07.08 bekommen sie bessere Pflegeleistungen. Allerdings steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 % auf 1,95 % des Bruttoeinkommens.
Heimgesetz NRW 2009
Das neue Heimgesetz in NRW soll am 1.1.2009 in Kraft treten. Ziel des Heimgesetzes ist es, den Menschen in einer stationären Heimeinrichtung ein Leben möglichst so wie zu Hause zu ermöglichen.
Heimgesetz für NRW
Altenheime, Pflegeheime und Behindertenheime werden nach dem geplanten neuen Heimgesetzt künftig nur noch unangemeldet kontrolliert werden. NRW Gesundheitsminister Laumann sagte: „Der Staat muss sehr genau hinschauen, wenn sich Menschen nicht mehr selbst helfen können.“