Wer pflegebedürftig ist hat einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist die Eingruppierung in einen Pflegegrad.
Der Pflegebedürftige hat sowohl dann einen Anspruch gegen die Pflegekasse, wenn er Zuhause, in den eigenen vier Wänden,gepflegt wird, also auch dann, wenn er in einer stationären Pflegeeinrichtung, einem Pflegeheim, versorgt wird.
Wer häuslich gepflegt wird, hat einen Anspruch auf ein Pflegegeld zwischen 316 Euro und 901 Euro. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom zugeteilten Pflegegrad. Leistungen gibt es allerdings erst ab dem Pflegegrad 2.