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Variable Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld für die Pflege Zuhause.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld für die Pflege Zuhause.

Wer pflegebedürftig ist hat einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist die Eingruppierung in einen Pflegegrad.

Der Pflegebedürftige hat sowohl dann einen Anspruch gegen die Pflegekasse, wenn er Zuhause, in den eigenen vier Wänden,gepflegt wird, also auch dann, wenn er in einer stationären Pflegeeinrichtung, einem Pflegeheim, versorgt wird.

Wer häuslich gepflegt wird, hat einen Anspruch auf ein Pflegegeld zwischen 316 Euro und 901 Euro. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom zugeteilten Pflegegrad. Leistungen gibt es allerdings erst ab dem Pflegegrad 2.

Pflegeversicherung – eine kleine Reform

Am 2. Juli 2008 ist eine Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Es handelt sich jedoch um keine große Reform.  Die zentralen Fragen der Pflege werden – auf lange Sicht gesehen – nicht beantwortet.  So fehlt ein Finanzierungskonzept, das der Bevölkerungsentwicklung Rechnung trägt, völlig.  Es ist dem Gesetzgeber nicht gelungen, die Finanzierung der Pflege nachhaltig zu sichern. Schon im nächsten Jahrzehnt wird sich die Frage erneut stellen, wie die Pflege finanziert und damit sichergestellt werden kann.

Neue Pflegeversicherung

Zum 1. Juli 2008 ist die Pflegeversicherung reformiert worden. Die Pflege wurde teurer, aber es wurden auch mehr Leistungen zur Verfügung gestellt. Die Angehörigen der Pflegebedürftigen sind ebenfalls entlastet worden.

Hier eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen der Pflegeversicherung.

Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?