Zum 1. Juli 2008 ist die Pflegeversicherung reformiert worden. Die Pflege wurde teurer, aber es wurden auch mehr Leistungen zur Verfügung gestellt. Die Angehörigen der Pflegebedürftigen sind ebenfalls entlastet worden.
Hier eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen der Pflegeversicherung.
Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind seit Juli 2008 um 0,25 Prozent angehoben worden. Der Beitragssatz liegt nun bei 1,95 % vom Bruttolohn, bei Kinderlosen beträgt der Beiträg zur Pflegeversicherung 2,2 Prozent.
Was tun, wenn die Mutter plötzlich zum Pflegefall wird?
Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, etwa die Mutter oder der Vater, so kann man sich vom Arbeitgeber für 10 Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Ab dem Jahr 2009 hat man zusätzlich einen Anspruch auf Informationen durch einen Pflegeberater.
Kann man zur Ausübung der Pflege von der Arbeit freigestellt werden?
Wer einen Angehörigen pflegt, hat einen Anspruch auf 6 Monate unbezahlte Freistellung gegenüber seinem Arbeitgeber. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Nach den 6 Monaten besteht ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Urlaub
Pflegt man einen Angehörigen, so hat man einen Anspruch auf Urlaub von der Pflege. Man kann sich – ebenso im Krankheitsfall – durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine private Pflegeperson vertreten lassen. Das nennt sich Verhinderungspflege. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht aber nur, wenn man mindestens 6 Monate Pflegezeit ausgeübt hat. Vor der Reform waren es 12 Monate.
Demenzkranke werden besser unterstützt
Die finanzielle Unterstützung für Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkankung oder geistigen Behinderung (also solchen Menschen, die nicht körperlich pflegebdürftig sind) wurde von 460 Euro im Jahr auf 1200 Euro im Jahr bei leichten und auf 2400 Euro bei erhöhtem Betreuungsbedarf angehoben.
Heime werden besser kontrolliert
Bis zum Jahr 2010 sollen alle Heime ein Mal überprüft werden. Ab dem Jahr 2011 soll diese Überprüfung dann jährlich stattfinden. Bisher wurden Pflegeheime und Altenheime nur alle 5 Jahre einer Überprüfung unterzogen. Die Berichte der Prüfung werden nun veröffentlicht und im Heim ausgehängt. Das führt zu einer Klassifizierung wie sie von den Hotel-Sternen bekannt ist.
Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung
Ab Juli 2008 werden Pflegehilfsmittel, die das Wohnumfeld verbessern mit bis zu 34 Euro im Monat finanziert. Dazu kann man einmalig 2557 Euro zur individuellen Verbesserung des Wohnumfeldes erhalten.
Muss man sich Pflegehilfsmittel beschaffen, so muss man eine Zuzahlung von 10 Prozent leisten, höchstens aber 25 Euro je Pflegehilfsmittel.
Pflegeleistungen kombinieren
Pflegeleistungen können untereinander kombiniert werden. So können etwa Tages- und Nachtpflege mit der ambulanten Pflege oder dem Pflegegeld kombiniert werden. Wer etwa maximal 50 Prozent der Leistungen für Tages – oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, hat immer noch einen 100prozentigen Anspruch auf das Pflegegeld bzw. die ambulante Pflege – und umgekehrt.