Pflegeversicherung – eine kleine Reform

Am 2. Juli 2008 ist eine Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Es handelt sich jedoch um keine große Reform.  Die zentralen Fragen der Pflege werden – auf lange Sicht gesehen – nicht beantwortet.  So fehlt ein Finanzierungskonzept, das der Bevölkerungsentwicklung Rechnung trägt, völlig.  Es ist dem Gesetzgeber nicht gelungen, die Finanzierung der Pflege nachhaltig zu sichern. Schon im nächsten Jahrzehnt wird sich die Frage erneut stellen, wie die Pflege finanziert und damit sichergestellt werden kann.

Natürlich hat die Reform auch Vorteile gebracht, insbesondere für Demenzkranke und für pflegende Angehörige.

Pflegezeit für Angehörige: Wer ein Familienmitglied pflegt, kann sich 6 Monate vom Arbeitgeber freistellen lassen. Er bekommt allerdings kein Gehalt gezahlt, bleibt allerdings sozialversichert und hat ein Rückkehrrecht bezüglich des Arbeitsplatzes. Voraussetzung ist allerdings, das der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Muss kurzfristig die Pflege organisiert werden, so besteht ein unbezahlter Freistellungsanspruch von bis zu 10 Tagen gegenüber dem Arbeitgeber.

Urlaub für Pflegende: Es besteht ein Anspruch auf eine vierwöchige Vertretung pro Jahr. Der Urlaub kann bereits nach 6 Monaten Pflege beansprucht werden. Daneben gibt es die Verhinderungspflege bei Krankheit der Pflegeperson.

Zulage für Demenzkranke: Demenzkranke erhalten bis zu 2400 Euro jährlich, auch wenn sie keine Pflegestufe erhalten haben. Pflegeheime sind aufgefordert, zusätzliches Personal für Demenzkranke einzustellen.

Beiträge zur Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt aktuell 1,95 Prozent vom Bruttogehalt, bei Kinderlosen 2,2 %.