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Ambulante Versorgungsluecken

Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken aus Bremen veranstaltet am 7. April 2009 in der Stadtbibliothek Bremen einen Informationsabend zum gleichlautenden Thema. Die Veranstaltung beginnt um  17.00 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr.

Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken stellt sich wie folgt vor:

Schutzschirm fuer Krankenversicherung

Die Bundesregierung will die Bürger in der Wirtschaftskise mit einem Schutzschirm für die Krankenversicherung vor stark steigenden Beitragssätzen schützen, so eine Ankündigung aus dem Gesundheitsministerium. Es sind Überbrückungshilfen in Milliardenhöhe für den Gesundheitsfond. Der Bund Bund werde die Rückzahlunge des in diesem Jahr nötigen Darlehens an den Fonds bis mindestens 2011 stunden. Das hat zur Folge, das die Krankenversicherung im Jahr 2010 etwa eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung hat. Ohne die Maßnahme hätten die Beitragszahler das Geld im Jahr 2010 aufbringen müssen. Hintergrund ist die Garantie des Bundes für alle Ausgaben des Fonds im laufen Jahr.

Demenz und Pflege

Jeder dritte Pflegebedürftige leidet an einer Demenzerkrankung. Dies ergibt sich aus einer Statistik des MDK, des Medizinischen Dienst der Krankenkassen Westfalen-Lippe. An Demenz erkrankte Pflegebedürftige können nach der Reform des Pflegegesetzes Leistungen in Anspruch nehmen. Es wurden insgesamt 35.000 Anträge auf Pflegeleistungen in Westfalen-Lippe ausgewertet. 11.000 Menschen können die Zusatzleistungen erhalten, die mit der Pflegereform zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten sind. Der Medizinische Dienst entscheidet über die Einordnung von pflegebedürftigen Menschen in die Pflegestufe I bis III. Nach Angaben des MDK leiden im gesamten Bundesgebiet ein Viertel der in Pflegestufe I eingruppierten Pflegebedürftigen an einer Demenz oder an eiiner geronto-psychiatrischen Einschränkung. In der Pflegestufe II sind es 37 Prozent und in der Pflegestufe III 50 Prozent.

Fixierung im Altenheim wird oeffentlich

Das Heimgesetz NRW soll ergänzt werden: ab de Jahr 2009 müssen Pflegeheime in NRW die Zahl der freiheitseinschränkenden Maßnahmen veröffentlichen.  Zur Zeit leben in NRW 140.000 Menschen in Altenheimen und Pflegeheimen.

Hausnotruf

Viele alte Menschen erledigen ihren Haushalt mit oder ohne Hilfe noch selbst. Sie fühlen sich im eigenen Haus am wohlsten. Allerdings besteht oft die Angst: was ist, wenn ich stürze, wenn mir plötzlich übel wird? Was, wenn ich nicht mehr ans Telefon komme. Die Antwort auf diese Fragen ist ein Hausnotrufdienst, auch Hausnotrufsystem genannt.  Das Notrufgerät wird an einen Telefonanschluss mit Lautsprecher montiert. Hinzu kommt ein Funksender, den der alte Mensch jederzeit bei sich trägt. Der Sender funktioniert im Umkreis von bis zu 150 Metern. Benötigt der Nutzer Hilfe, so drückt er auf die Taste des Senders und alamiert damit die Notrufzentrale. Die Notrufzentrale meldet sich nun über die Freisprechanlage in der Wohnung des Nutzers. Zunächst mit mittlerer Lautstärke, dann immer lauter. Meldet sich der Nutzer nicht, so läuft das bei Vertragsschluss vereinbarte ab. Die Notrufzentrale ruft denjenigen oder diejenigen an, die ihr vom Nutzer seinerzeit benannt worden sind, etwa Verwandte, den Nachbarn oder auch den Pflegedienst. Ein Hausnotrufdienst kostet ca. 40 Euro im Monat. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe etwa dergleichen Summe. Ein Hausnotruf wird von privaten Diensten angeboten, aber auch von gemeinnützigen Einrichtungen, etwa dem DRK. Die Pflegekasse gibt zu den Kosten einen monatlichen Zuschuss von 17,90 Euro, falls mindestens die Pflegestufe I diagnostiziert worden ist.

Pflegeversicherung – eine kleine Reform

Am 2. Juli 2008 ist eine Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Es handelt sich jedoch um keine große Reform.  Die zentralen Fragen der Pflege werden – auf lange Sicht gesehen – nicht beantwortet.  So fehlt ein Finanzierungskonzept, das der Bevölkerungsentwicklung Rechnung trägt, völlig.  Es ist dem Gesetzgeber nicht gelungen, die Finanzierung der Pflege nachhaltig zu sichern. Schon im nächsten Jahrzehnt wird sich die Frage erneut stellen, wie die Pflege finanziert und damit sichergestellt werden kann.

Neue Pflegeversicherung

Zum 1. Juli 2008 ist die Pflegeversicherung reformiert worden. Die Pflege wurde teurer, aber es wurden auch mehr Leistungen zur Verfügung gestellt. Die Angehörigen der Pflegebedürftigen sind ebenfalls entlastet worden.

Hier eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen der Pflegeversicherung.

Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?

gesetzliche Betreuung

In NRW ist für mehr als 290.000 Menschen im Jahr 2007 eine gesetzliche Betreuung durch die Amtsgerichte angeordnet gewesen. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheit seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Gegenüber dem Jahr 2006 war das eine Steigerung um 2,5 %. Diese Angaben machte nun das Justizministerium in NRW. Die Kosten für die Betreuung betrugen 150,4 Millionen Euro. Das war eine Steigerung um 5 % gegenüber dem Jahr 2006. Die rechtliche Betreuung gibt es seit dem Jahr 1992. Damals ersetzte sie die Vormundschaft über Volljährige, d.h. die Entmündigung. Anstelle des Vormunds kam der Betreuer.

Rente und Senioren

Wie viel darf man zur Rente hinzuverdienen?

Ab dem 65. Lebensjahr darf man als Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Altersrentner bis zum 65. Geburtstag sowie EU-Rentner (also Erwerbsunfähigkeitsrentner) dürfen seit Januar 2008 monatlich 400 Euro hinzuverdienen. Zweimal im Jahr darf diese Nebenverdienstgrenze überschritten werden. Dann darf man bis zu 800 Euro hinzuverdienen. Wird durch den Nebenverdienst die Höchstgrenze von 400 Euro regelmäßig überschritten, so wird die Rente als Eindrittel-, Halbe- oder Zweidrittel-Teilrente ausgezahlt. Je höher der Nebenverdienst ist, desto geringer fällt die Rente aus.

Pflegereform 2008 – die Fakten

Die wichtigsten Änderungen innerhalb der Pflegeversicherung, die es seit 1995 gibt, werden im nachfolgenden dargestellt:

1. Mehr Geld: Alle diejenigen, die in der Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingruppiert sind, erhalten durchschnittlich 5 % mehr Geld.  So werden beispielsweise für die ambulanten Pflege innerhalb der Pflegestufe 1 nunmehr statt 348 Euro künftig 420 Euro gezahlt.