Ein unbekannter Krankheitserreger hat in einem Alten- und Pflegeheim in Hildesheim in Rheinland-Pfalz zwei Menschenleben gefordert. Die Staatsanwaltschaft in Trier teilte mit, dass eine 85-jährige und eine 90-jährige Bewohnerin des Altenheims gestorben sind. Die Ermittler erklärten ein Todesermittlungsverfahren einzuleiten. Von dem Erreger seien elf Bewohner im Alter zwischen 51 und 94 Jahren befallen worden. Sie leiden an Atemnot, Durchfall, Erbrechen und Übelkeit. Ein Sprecher der Kreisverwaltung sagte: „Das Problem ist, dass wir nicht wissen, was es ist.“
Altenheime: Pflegequalität wird benotet
Am 1. April 2009 tritt das neue Pflegeversicherungsgestz in Kraft. Kernvorschrift ist: Jedes Heim muss die eigene, unabhängig ermittelte Pflegequalität in Form von Schulnoten veröffentlichen.
Zahl der Zwangseinweisungen in die Psychiatrie steit in NRW
Immer mehr Menschen werden in NRW in psychiatrische Krankenhäuse eingewiesen – gegen ihren Willen. Die Zahlen für 2007: 20.380 Personen wurden wergen psychischer Auffälligkeiten in die Psychiatrie übermittelt. Im Jahr 1999 waren es lediglich 16.373. Die Ursachen der Einweisung waren etwa Selbstmordgefahr, völlige Desorientierung oder die Gefährdung Dritter.
Der nordrhein-westfälische Sozialminister hatte im Jahr 2006 das Ziel ausgegeben die Zahl der Zwangseinweisungen zu senken.
Der FDP Gesundheitpolitiker Romberg bemängelt die großen regionalen Unterschiede bei der Zahl der Zwangseinweisungen. Das Ministerium erklärt einen Zusammenhang zwsichen der Anzahl stationärer psychiatrischer Krankenhausbetten und den Zwangseinweisungen: wo es eine ausreichende tagesklinische Versorgung gibt, sinkt die Zahl der Zwangseinweisungen.
Hier die regionalen Zahlen:
In Bochum und Herne wurden nur 27 von 100.000 Bürgern zwangseingewiesen, in Remscheid 333, in Köln 206, in Münster 220, in Bonn 259, in Düren 207, in Borken 53, in Coesfeld 59, in Steinfurt 51 und in Warendorf 59.
Romberg erhob den Verdacht, dass in vielen Regionen freie Bettenkapazitäten ausgelastet werden sollen. Zudem würden sich psychisch Erkrankte nicht trauen in großen Psychiatrischen Krankenhäusern um Hilfe zu bitten.
Gründe für die hohe Zahl der Zwangseinweisungen sind allerdings auch in der Zunahme ältere verwirrter Menschen zu suchen, so Experten.
Gesundheitsfond
Der Gesundheitsfond soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Es wird allerdings auch teurer. Der ab dem 1. Januar 2009 geltende einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen liegt um durchschnittlich 0,6 Prozent über dem bisherigen Durchschnittssatz der Krankenkassen. Als Ausgleich hierfür wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.
Basistarif der privaten Krankenversicherungen
Ab dem 1. Januar 2009 dürfen die privaten Krankenversicherungen niemanden wegen Krankheit oder Alter von einem Versicherungsvertrag ausschließen. Menschen ohne Krankenversicherung, die zuvor privat oder noch nie krankenverischert waren, Selbständige, Beamte sowie freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können nun in eine private Krankenversicherung eintreten. Sie können sich dort nach dem Basistarif versichern lassen. Es besteht für die privaten Krankenversicherungen die Pflicht, einen Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Der Monatsbeitrag darf dabei höchstens rund 570 Euro betragen.
Ambulante Versorgungsluecken
Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken aus Bremen veranstaltet am 7. April 2009 in der Stadtbibliothek Bremen einen Informationsabend zum gleichlautenden Thema. Die Veranstaltung beginnt um 17.00 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr.
Die Gruppe Ambulante Versorgungslücken stellt sich wie folgt vor:
Schutzschirm fuer Krankenversicherung
Die Bundesregierung will die Bürger in der Wirtschaftskise mit einem Schutzschirm für die Krankenversicherung vor stark steigenden Beitragssätzen schützen, so eine Ankündigung aus dem Gesundheitsministerium. Es sind Überbrückungshilfen in Milliardenhöhe für den Gesundheitsfond. Der Bund Bund werde die Rückzahlunge des in diesem Jahr nötigen Darlehens an den Fonds bis mindestens 2011 stunden. Das hat zur Folge, das die Krankenversicherung im Jahr 2010 etwa eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung hat. Ohne die Maßnahme hätten die Beitragszahler das Geld im Jahr 2010 aufbringen müssen. Hintergrund ist die Garantie des Bundes für alle Ausgaben des Fonds im laufen Jahr.
Demenz und Pflege
Jeder dritte Pflegebedürftige leidet an einer Demenzerkrankung. Dies ergibt sich aus einer Statistik des MDK, des Medizinischen Dienst der Krankenkassen Westfalen-Lippe. An Demenz erkrankte Pflegebedürftige können nach der Reform des Pflegegesetzes Leistungen in Anspruch nehmen. Es wurden insgesamt 35.000 Anträge auf Pflegeleistungen in Westfalen-Lippe ausgewertet. 11.000 Menschen können die Zusatzleistungen erhalten, die mit der Pflegereform zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten sind. Der Medizinische Dienst entscheidet über die Einordnung von pflegebedürftigen Menschen in die Pflegestufe I bis III. Nach Angaben des MDK leiden im gesamten Bundesgebiet ein Viertel der in Pflegestufe I eingruppierten Pflegebedürftigen an einer Demenz oder an eiiner geronto-psychiatrischen Einschränkung. In der Pflegestufe II sind es 37 Prozent und in der Pflegestufe III 50 Prozent.
Fixierung im Altenheim wird oeffentlich
Das Heimgesetz NRW soll ergänzt werden: ab de Jahr 2009 müssen Pflegeheime in NRW die Zahl der freiheitseinschränkenden Maßnahmen veröffentlichen. Zur Zeit leben in NRW 140.000 Menschen in Altenheimen und Pflegeheimen.
Hausnotruf
Viele alte Menschen erledigen ihren Haushalt mit oder ohne Hilfe noch selbst. Sie fühlen sich im eigenen Haus am wohlsten. Allerdings besteht oft die Angst: was ist, wenn ich stürze, wenn mir plötzlich übel wird? Was, wenn ich nicht mehr ans Telefon komme. Die Antwort auf diese Fragen ist ein Hausnotrufdienst, auch Hausnotrufsystem genannt. Das Notrufgerät wird an einen Telefonanschluss mit Lautsprecher montiert. Hinzu kommt ein Funksender, den der alte Mensch jederzeit bei sich trägt. Der Sender funktioniert im Umkreis von bis zu 150 Metern. Benötigt der Nutzer Hilfe, so drückt er auf die Taste des Senders und alamiert damit die Notrufzentrale. Die Notrufzentrale meldet sich nun über die Freisprechanlage in der Wohnung des Nutzers. Zunächst mit mittlerer Lautstärke, dann immer lauter. Meldet sich der Nutzer nicht, so läuft das bei Vertragsschluss vereinbarte ab. Die Notrufzentrale ruft denjenigen oder diejenigen an, die ihr vom Nutzer seinerzeit benannt worden sind, etwa Verwandte, den Nachbarn oder auch den Pflegedienst. Ein Hausnotrufdienst kostet ca. 40 Euro im Monat. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe etwa dergleichen Summe. Ein Hausnotruf wird von privaten Diensten angeboten, aber auch von gemeinnützigen Einrichtungen, etwa dem DRK. Die Pflegekasse gibt zu den Kosten einen monatlichen Zuschuss von 17,90 Euro, falls mindestens die Pflegestufe I diagnostiziert worden ist.