Pflegeversicherung – eine kleine Reform

Am 2. Juli 2008 ist eine Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Es handelt sich jedoch um keine große Reform.  Die zentralen Fragen der Pflege werden – auf lange Sicht gesehen – nicht beantwortet.  So fehlt ein Finanzierungskonzept, das der Bevölkerungsentwicklung Rechnung trägt, völlig.  Es ist dem Gesetzgeber nicht gelungen, die Finanzierung der Pflege nachhaltig zu sichern. Schon im nächsten Jahrzehnt wird sich die Frage erneut stellen, wie die Pflege finanziert und damit sichergestellt werden kann.

Neue Pflegeversicherung

Zum 1. Juli 2008 ist die Pflegeversicherung reformiert worden. Die Pflege wurde teurer, aber es wurden auch mehr Leistungen zur Verfügung gestellt. Die Angehörigen der Pflegebedürftigen sind ebenfalls entlastet worden.

Hier eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen der Pflegeversicherung.

Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?

gesetzliche Betreuung

In NRW ist für mehr als 290.000 Menschen im Jahr 2007 eine gesetzliche Betreuung durch die Amtsgerichte angeordnet gewesen. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheit seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Gegenüber dem Jahr 2006 war das eine Steigerung um 2,5 %. Diese Angaben machte nun das Justizministerium in NRW. Die Kosten für die Betreuung betrugen 150,4 Millionen Euro. Das war eine Steigerung um 5 % gegenüber dem Jahr 2006. Die rechtliche Betreuung gibt es seit dem Jahr 1992. Damals ersetzte sie die Vormundschaft über Volljährige, d.h. die Entmündigung. Anstelle des Vormunds kam der Betreuer.

Rente und Senioren

Wie viel darf man zur Rente hinzuverdienen?

Ab dem 65. Lebensjahr darf man als Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Altersrentner bis zum 65. Geburtstag sowie EU-Rentner (also Erwerbsunfähigkeitsrentner) dürfen seit Januar 2008 monatlich 400 Euro hinzuverdienen. Zweimal im Jahr darf diese Nebenverdienstgrenze überschritten werden. Dann darf man bis zu 800 Euro hinzuverdienen. Wird durch den Nebenverdienst die Höchstgrenze von 400 Euro regelmäßig überschritten, so wird die Rente als Eindrittel-, Halbe- oder Zweidrittel-Teilrente ausgezahlt. Je höher der Nebenverdienst ist, desto geringer fällt die Rente aus.

Pflegereform 2008 – die Fakten

Die wichtigsten Änderungen innerhalb der Pflegeversicherung, die es seit 1995 gibt, werden im nachfolgenden dargestellt:

1. Mehr Geld: Alle diejenigen, die in der Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingruppiert sind, erhalten durchschnittlich 5 % mehr Geld.  So werden beispielsweise für die ambulanten Pflege innerhalb der Pflegestufe 1 nunmehr statt 348 Euro künftig 420 Euro gezahlt.

Pflegereform bringt mehr Geld

Die Pflegereform ist in Kraft. Und gleichzeitig herrscht große Unsicherheit bei den Betroffenen.

Zum 1. Juli 2008 ist die Pflegereform, also die Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten.  Sie bringt mehr finanzielle Unterstützung in den einzelnen Pflegestufen. Eine der Neuerungen ist, dass auch Menschen, die nicht in eine Pflegestufe eingruppiert sind, deutlich mehr Hilfeleistungen finanziert erhalten. Menschen mit einer Demenzerkrankung und auch psychisch Kranke und Behinderte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf 100 bis 200 Euro im Monat für sog. erhöhten Betreuungsbedarf.

Pflegereform nicht weit genug

Am 1. Juli 2008 ist die Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Doch ist ist nicht weit genug – so der Wirtschaftswissenschaftler B. Raffelhüschen im ZDF. Er spricht sich für eine grundsätzliche Umstellung des Systems aus. Es sei erforderlich, die Lohnbezogenheit der Beiträge abzuschaffen. Pauschalen seien nötig. Des weiteren müssten mehr Kapitalrücklagen geschaffen werden. Der Wirtschaftswissenschaftler geht davon aus, dass es im Jahr 2040 etwa 2,5 mal so viel Pflegefälle geben wird wie heute.

Betreutes Wohnen für Senioren

Es gibt immer mehr alte Menschen. So hört man oft. Aber das ist relativ: eigentlich kommen nur immer weniger junge Menschen nach. 1880 entfielen auf einen 75-jährigen 78 jüngere Menschen, heute sind es ungefähr 11 und im Jahr 2050 werden es statistisch nur noch 3,5 sein. Die Zahl der „Versorger“, der jüngeren Menschen, die in die Sozialkassen einzahlen, schrumpft also.

Gesundheitsreform und private Krankenversicherung

Wer ab 2009 in den neuen Basistarif der privaten Krankenversicherung wechselt, ist für mindestens zwei Jahre daran gebunden.  Die Vorschrift, das alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten müssen, ist Teil der Gesundheitsreform. Der neue Basistarif darf nicht mehr kosten als der Höchstpreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wechsler können außerdem einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen.